Tariftreue und Vergabegesetz M-V

Das Tariftreue- und Vergabegesetz wurde nunmehr veröffentlich ist und ab dem 15.05.2024 ab einem Netto-Auftragswert von 10.000 Euro anzuwenden

"mit Inkrafttreten der VgMinArbV M-V am 15.05.2024 endet die Übergangsregelung in § 19 TVgG M-V. Die Vorschriften des TVgG und der Verordnung sind dann als „Gesamtpaket“ anzuwenden. 

Neue Vergabeverfahren sind nach neuem Recht durchzuführen. Für die Durchführung der Vergabeverfahren gelten die Verfahrensvorschriften der VgMinArbV M-V, insbesondere auch die Maßgaben zur regionalen oder lokalen Leistungserbringung (§ 7 VgMinArbV M-V) sowie zur nachhaltigen Beschaffung (§ 9 VgMinArbV M-V).

Die geplante Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen auf Grundlage der §§ 5 und 6 TVgG M-V braucht noch etwas Zeit. Wie sich aus dem Wortlaut von § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V ergibt, ist von den Auftragnehmern der vergaberechtliche Mindestlohn von 13,50 € nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V zu zahlen, soweit Verordnungsregelungen fehlen. Das gilt auch nach Inkrafttreten der Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen, soweit die dort in Bezug genommenen tariflichen Regelungen die auftragsgegenständlichen Tätigkeiten nicht erfassen.“

https://www.abst-mv.de/die-vergabe-und-mindestarbeitsbedingungen-verfahrensordnung-wurde-bekannt-gemacht

TariftVergabeG_MV

VgMinArbV M-V

 

Änderung im Bestellablauf für Artikel aus der Kategorie Büromaterial im eShop

Ab Januar 2024 ändert sich der Bestellablauf der von unserem Rahmenvertragspartner GOHS GmbH Ribnitz-Damgarten gelieferten Artikel aus der Kategorie "Büromaterial" unseres eShops.

Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internet-Seite zum eShop und ebenso im eShop.

 

Neuer Vertrag über Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Ab dem 01.08.2023 tritt eine neue Rahmenvereinbarung über Bildschirmarbeitsplatzbrillen mit der Firma Fielmann in Greifswald in Kraft.
 

Dritte Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses (VgE M-V)

Mit in Kraft treten der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses (VgW M-V) am 01.02.2023 wurde die Grenze zur Notwendigkeit einer Markterkundung vor Erteilung eines Direktauftrages von 250 € auf 1000 € angehoben.

Bei Drittmitteln ist der Preisvergleich (außer bei Artikeln aus Rahmenverträgen) weiterhin grundsätzlich erforderlich.

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Rahmenvertrag zu Apple-Produkten

Seit dem 25.01.2023 verfügt die Universität Greifswald über einen Rahmenvertrag zu Apple-Produkten.


Änderung des Mindest-Stundenentgelts MV auf 10,69 Euro (brutto)

Lt. Veröffentlichung der Änderung zur Verordnung zur Festsetzung des vergaberechtlichen Mindest-Stundenentgelts (Mindest-Stundenentgelt-Verordnung - MStEVO M-V) vom 09.01.2023 wurde das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt auf 10,69 Euro (brutto) festgelegt.

Wir bitten um Beachtung (siehe Bieterdatenbank).


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